seit dem Sommer 2007 befinde ich mich in der Ausbildung zum IT-Systemelektroniker. Die Ausbildung läuft bei mir über eine Rehamaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, da ich durch meine Erkrankung keinen Ausbildungsplatz auf dem freien Markt bekommen habe. Durchgeführt wird die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Jene Einrichtungen haben die Aufgabe übernommen, jungen Menschen eine (Erst-)Ausbildung zukommen zu lassen, damit die Teilhabe am Berufsleben gefährleistet ist. Die deutsche Wikipedia beschreibt dies so:
“Berufsbildungswerke (BBW) sind Einrichtungen der beruflichen Ausbildung,
die der Erstausbildung und Berufsvorbereitung körperlich, psychisch beeinträchtigter
und benachteiligter junger Menschen dienen.”
Kurz um, ich befinde mich in einer Einrichtung, in dem die meisten Menschen ein Handicap haben. Einige haben nur körperliche Einschränkungen, andere haben mit ihrer Entwicklung oder ihrem Verhalten Probleme. Nun kommt es immer wieder mal vor, dass es einige nicht schaffen die Ausbildung zu beenden oder sie können nach der Ausbildung nicht in das Berufsleben einsteigen, da sie zum Beispiel als Berufsunfähigkeits krank eingestuft werden. Da dies hier zum “Tages Geschäft” gehört, sollte man meinen, dass eine Integrations-Beauftragte auch weiß, was man tun muss, wenn man nach erfolgreicher Ausbildung nicht arbeiten kann.
Doch dem ist leider nicht so. Heute hatten wir eine Pflichtveranstaltung. Jene hatte das Ziel den Rehabilitanten, also uns Azubis, zu vermitteln, was wir zum Ende der Ausbildung alles erledigen müssen. Für mich persöhnlich war diese Veranstaltung überflüssig, da es bekannt ist, dass man sich Arbeitssuchend melden muss, dass man sich bei Firmen bewerben muss, doch einige wussten dies nicht. Für diese Personen war diese Pflichtveranstaltung auch sinnvoll und den Ablauf, den wir bekommen haben, auch:
- Januar 2010 Prüfungsvorbereitung (bei uns IT-Systemelektroniker beginnt dies schon jetzt, da wir u.a. ein Abschlussprojekt machen müssen und jenes muss im Januar schon bei der IHK eingereicht werden)
- März 2010 Bewerbungsbeginn
- Bewerbungsschreiben überprüfen
- Training von Vorstellungsgesprächen
- Stellensuche
- im April 2010
- bei der Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchend melden
- Informationsveranstaltung mit der Bundesagentur für Arbeit im Berufsbildungswerk
- Bundesagentur für Arbeit führt Beratungstermine durch
- Infoprofile werden mit dem Ausbilder erarbeitet und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet
- das Berufsbildungswerk erstellt Zwischenzeugnisse über die Ausbildung
- Mai 2010 Zeitarbeitsfimenmesse (Dies sehe ich sehr kritisch. Denn eigentlich sollte nach der Ausbildung doch ein normales Beschäftigungsverhältnis anstehen und keine Zeitarbeit, in der man sehr häufig ausgebeutet wird. Aber das Berufsbildungswerk in dem ich bin sieht es als Chance an, das man ja angeblich durch die Zeitarbeit in ein festes Arbeitsverhältnis kommen würde – doch die meisten Statistiken sagen leider etwas anderes aus.)
- Juni 2010
- Arbeitsbescheinigung wird ausgehändigt
- eventuell muss mit dem Job-Center Kontakt aufgenommen werden
- eventuell aufstockendes ALG II beantragen
- Juli 2010
- wenn bestanden und wenn man keine Anschlussstelle, dann sofort bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden
Dieser Plan setzt aber vorraus, dass man nach der Ausbildung auch in die Arbeitswelt einsteigen kann. Dies sollte ja auch das Ziel sein, da sonst die ganze Ausbildung überflüssig ist. Bei mir gibt es aber leider das Problem, dass ich vermutlich nicht in die Berufswelt einsteigen kann. Bei der Präsentation heute habe ich extra bis zum Ende gewartet, um die Dame die für die Integration verantwortlich ist, nicht vor zu führen oder ähnliches. Ihr habe ich kurz berichtet, dass auf mich vermutlich die Umgangssprachliche “EU-Rente”, als die Berufsunfähigkeit durch Krankheit zu kommt. Doch meine Frage, wie das in so einem Fall läuft, wo ich mich melden müsste und was ich alles beantragen muss, konnte Sie mir leider nicht beantworten.
Mich wunder das mal wieder, denn solche Probleme tauchen hier im Haus öfter auf und da die Dame für all sowas zuständig ist, hatte ich erwartet, dass sie mir auch jenes beantworten kann. Aber ich falle wohl mal wieder durch das Raster und bin ein “Einzelfall”, denn die Intergrationsbeauftragte konnte mir keine Auskunft geben und meinte nur, dass sie sich selbst schlau machen müsste.
Es ist schön, dass ich selbst in so einer Einrichtung mal wieder nicht dem “standard” entspreche und durch das “Raster” falle… Es hätte zur abwechslung ja auch mal einfach sein können.























































































































































































































